Sachsen-Anhalt. Knapp anderthalb Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist die politische Debatte um Rechtsextremismus und mögliche Verbindungen zur AfD weiter eskaliert. Ermittlungsbehörden haben am 27. August 2026 eine bundesweite Durchsuchungsaktion gegen mutmaßliche Anhänger der verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Artgemeinschaft“ durchgeführt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle wurden insgesamt 15 Objekte in fünf Bundesländern durchsucht. Betroffen waren Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 15 deutsche Staatsangehörige. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass die verbotene Organisation trotz des Verbots weitergeführt worden sein könnte.
Zwei AfD-Landtagskandidaten unter den Beschuldigten
Besonders brisant ist der politische Zusammenhang. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen sich unter den Beschuldigten auch zwei Kandidaten der AfD Sachsen-Anhalt befinden. Ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen lag in der Altmark.
Ausgangspunkt der Ermittlungen soll eine Sonnwendfeier im Juni gewesen sein, die nach Medienberichten auf dem Grundstück eines der nun Beschuldigten stattgefunden hatte. Ermittler sollen dort Personen aus dem Umfeld der „Artgemeinschaft“ festgestellt haben. Über die Feier wurden zudem Berichte über rechtsextreme beziehungsweise germanisch-völkische Rituale sowie das Singen eines Liedes aus der Zeit des Nationalsozialismus bekannt.
Wichtig ist dabei: Die gegen die Betroffenen erhobenen Vorwürfe sind Gegenstand laufender Ermittlungen und stellen keine rechtskräftige Feststellung einer Schuld dar.
Was ist die „Artgemeinschaft“?
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ wurde im September 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde die Organisation als rechtsextremistisch eingestuft. Als Gründe für das Verbot wurden unter anderem ihre Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung genannt. Der Verfassungsschutz beschreibt zudem eine ideologische Nähe zum Nationalsozialismus sowie antisemitische und rassistische Vorstellungen.
Das Verbot erstreckte sich neben der Organisation selbst auch auf das „Familienwerk“ und verschiedene Regionalstrukturen. Nach Angaben des Verfassungsschutzes lag das damalige Personenpotenzial im niedrigen dreistelligen Bereich.
Durchsuchungen bringen Waffen und Datenträger ans Licht
Bei den jüngsten Durchsuchungen wurden nach Angaben des MDR unter anderem Waffen und Speichermedien sichergestellt. Die beschlagnahmten Gegenstände könnten für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sein.
Die Staatsanwaltschaft Halle untersucht insbesondere den Verdacht des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Nach Angaben der Behörden wird geprüft, ob Strukturen der verbotenen Organisation tatsächlich fortgeführt wurden.
Politischer Streit vor der Wahl
Der Zeitpunkt der Razzia sorgt zusätzlich für erhebliche politische Spannungen. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September 2026 statt. Damit fällt die Durchsuchungsaktion mitten in die heiße Phase des Wahlkampfes.
Vertreter der AfD kritisierten das Vorgehen scharf und stellten einen möglichen politischen Zusammenhang mit dem Wahltermin infrage. Aus dem politischen Umfeld der Partei wurde der Verdacht geäußert, der Vorgang könne der AfD kurz vor der Abstimmung schaden.
Auf der anderen Seite wird von den Ermittlungsbehörden betont, dass es sich um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren handelt. Der Zeitpunkt der Maßnahmen ergibt sich aus dem Stand der laufenden Ermittlungen und den entsprechenden richterlichen Beschlüssen beziehungsweise staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen. Eine politische Einflussnahme wurde aus dem Umfeld der Behörden zurückgewiesen.
Neue Ermittlungen wegen möglicher Weitergabe vertraulicher Informationen
Der Fall hat inzwischen eine weitere Wendung genommen. Nach der Razzia ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle nach Angaben des MDR auch wegen möglichen Geheimnisverrats. Mindestens eine betroffene Person soll bereits vor dem Einsatz von der bevorstehenden Durchsuchung gewusst haben.
Damit stellt sich für die Ermittler nicht nur die Frage, ob verbotene Strukturen weitergeführt wurden. Auch die Frage, wie Informationen über den bevorstehenden Polizeieinsatz nach außen gelangten, könnte Teil der weiteren Untersuchungen werden.
Was nun entscheidend ist
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die sichergestellten Waffen, digitalen Speichermedien und weiteren Gegenstände müssen ausgewertet werden. Gleichzeitig dürfte die politische Debatte in Sachsen-Anhalt bis zum Wahltag weiter an Schärfe gewinnen.
Die zentrale juristische Frage lautet nun, ob sich der Verdacht bestätigt, dass ehemalige oder mutmaßliche Anhänger der „Artgemeinschaft“ nach dem Verbot tatsächlich organisatorische Strukturen weitergeführt haben. Erst die weiteren Ermittlungen und mögliche spätere Gerichtsentscheidungen werden zeigen, welche Vorwürfe sich letztlich erhärten lassen.
Fest steht jedoch schon jetzt: Eine Razzia gegen mutmaßliche Unterstützer einer verbotenen rechtsextremistischen Organisation, bei der auch zwei AfD-Landtagskandidaten im Fokus stehen, sorgt wenige Tage vor der Landtagswahl für eine außergewöhnlich aufgeheizte politische Situation.
