September 2, 2026

Neue Eskalation zwischen Berlin und Moskau: Russland geht gegen FAZ-Journalisten Michael Martens vor

Ein umstrittener Satz auf einer Pressekonferenz in Belgrad hat sich zu einem diplomatischen und juristischen Konflikt zwischen Russland und Deutschland entwickelt. Gegen den FAZ-Korrespondenten Michael Martens wurde in Russland ein Strafverfahren eingeleitet. Inzwischen erließ ein Moskauer Gericht zudem einen Haftbefehl in Abwesenheit und Russland fahndet international nach dem Journalisten.

Was zunächst wie eine kontroverse journalistische Frage wirkte, hat inzwischen deutlich größere Dimensionen angenommen. Im Mittelpunkt steht Michael Martens, Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Journalist hatte am 8. August 2026 bei einer Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić in Belgrad gefragt, was die Europäer konkret tun könnten, um der Ukraine dabei zu helfen, „mehr Russen“ zu töten. Anschließend präzisierte Martens, dass er damit russische Soldaten gemeint habe.

Eine Formulierung mit weitreichenden Folgen

Die Wortwahl löste unmittelbar heftige Reaktionen aus. Die FAZ erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen, und distanzierte sich von der Interpretation, wonach die Zeitung den Tod möglichst vieler russischer Soldaten befürworte.

Für Russland war die Angelegenheit damit jedoch keineswegs beendet.

Nach Angaben russischer Behörden wurde gegen Martens wegen des Vorwurfs der „Anstiftung zu Hass oder Feindschaft“ nach Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuchs ein Verfahren eingeleitet. Nach Darstellung des Deutschen Journalisten-Verbands könnten im Falle einer Verurteilung nach russischem Recht erhebliche Strafen drohen.

Haftbefehl und internationale Fahndung

Die Situation verschärfte sich anschließend weiter. Ein Moskauer Gericht erließ einen Haftbefehl gegen Martens in Abwesenheit. Wenige Tage später wurde bekannt, dass Russland den deutschen Journalisten international zur Fahndung ausgeschrieben haben soll.

Damit geht der Fall weit über einen politischen Schlagabtausch hinaus. Für Martens ist besonders problematisch, dass er als Balkan-Korrespondent regelmäßig in Südosteuropa unterwegs ist. Der Deutsche Journalisten-Verband warnte deshalb davor, dass eine Reise in einen Staat mit engen Beziehungen zu Russland Risiken mit sich bringen könnte.

Was sagt Berlin?

Auch die Bundesregierung reagierte auf den Fall. In der Regierungspressekonferenz vom 19. August 2026 erklärte das Auswärtige Amt, man beobachte die Entwicklung aufmerksam und stehe mit Martens in engem Austausch. Die Bundesregierung wies das russische Vorgehen gegen unabhängigen Journalismus ausdrücklich zurück und bezeichnete den Vorgang als Teil eines zunehmend repressiven Vorgehens Russlands gegen kritische Berichterstattung.

Gleichzeitig muss zwischen den Vorgängen in Russland und Deutschland klar unterschieden werden.

Die russische Botschaft in Berlin hatte die Staatsanwaltschaft wegen der Äußerungen von Martens um eine rechtliche Prüfung gebeten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte jedoch am 25. August 2026, dass sie derzeit nicht gegen Martens ermittelt und keine ausreichenden Anhaltspunkte für Ermittlungen von Amts wegen vorlägen.

Warum der Fall politisch so brisant ist

Der Streit fällt in eine ohnehin äußerst angespannte Phase der Beziehungen zwischen Berlin und Moskau. Der Krieg in der Ukraine, westliche Sanktionen und die deutsche Unterstützung für Kiew haben das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland massiv belastet.

Der Fall Martens zeigt dabei eine zusätzliche Konfliktlinie: die Frage, wo die Grenzen journalistischer Sprache in einem Krieg liegen und wann eine provokante oder missverständliche Frage politische beziehungsweise juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Während Russland die Äußerung als mögliche Anstiftung zu Hass wertet und juristisch verfolgt, sehen deutsche Journalistenverbände darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. Der DJV fordert deshalb politischen Schutz für den Journalisten und eine klare Reaktion der Bundesregierung.

Kein bestätigtes Verfahren gegen die gesamte deutsche Führung

Im Internet kursieren inzwischen deutlich weitergehende Behauptungen, wonach Russland angeblich ein großes Verfahren oder ein „Tribunal“ gegen die deutsche Bundesregierung vorbereite.

Dafür gibt es nach den vorliegenden Berichten jedoch keine belastbaren Belege. Der konkrete juristische Vorgang richtet sich gegen Michael Martens. Auch die Anfrage der russischen Botschaft an die Berliner Justiz bedeutet nicht, dass Deutschland ein Strafverfahren gegen den Journalisten eröffnet hat.

Gerade diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Fall in sozialen Netzwerken teilweise wesentlich dramatischer dargestellt wird, als es die bestätigten Informationen hergeben.

Ein Streit mit offenem Ausgang

Für Michael Martens bleibt die Lage dennoch ernst. Russland hält an seinem Strafverfahren fest, ein Haftbefehl wurde erlassen und der Journalist wurde international gesucht. Gleichzeitig gibt es in Deutschland derzeit kein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn.

Damit steht der Fall exemplarisch für die zunehmende Konfrontation zwischen Russland und westlichen Staaten – und für den wachsenden Druck auf Journalisten, die über den Krieg und seine politischen Folgen berichten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr nur, ob eine Formulierung auf einer Pressekonferenz unglücklich gewählt wurde. Es geht inzwischen auch darum, wie weit ein Staat seine Strafjustiz über die eigenen Grenzen hinaus einsetzen kann – und welche Risiken daraus für Journalisten entstehen, die international arbeiten.

Der Fall Michael Martens ist damit längst mehr als eine umstrittene Pressefrage. Er ist zu einem neuen Brennpunkt im angespannten Verhältnis zwischen Berlin und Moskau geworden.

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