Moskau setzt FAZ-Korrespondenten unter Druck
Der Konflikt zwischen Russland und Deutschland hat sich im Zusammenhang mit einem deutschen Journalisten weiter zugespitzt. Die russischen Behörden gingen gegen Michael Martens, Balkan-Korrespondent der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), vor und setzten ihn zunächst auf eine russische Fahndungsliste. Hintergrund ist eine umstrittene Frage, die der Journalist Anfang August bei einer Pressekonferenz in Belgrad an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gerichtet hatte.
Martens hatte Selenskyj gefragt, was Europa tun könne, um der Ukraine dabei zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten. Die Formulierung löste anschließend heftige Kritik aus. Die FAZ erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen, und bedauerte die Wortwahl. Gleichzeitig betonte die Zeitung, dass daraus keine redaktionelle Position der FAZ abgeleitet werden könne.
Russisches Strafverfahren wegen angeblicher Anstiftung
Nach Angaben der russischen staatlichen Nachrichtenagentur Tass leiteten die russischen Behörden ein Strafverfahren gegen Martens ein. Ihm wird nach russischer Darstellung unter anderem „Anstiftung zu Hass oder Feindschaft“ vorgeworfen.
Nach den veröffentlichten Berichten kann ein solcher Vorwurf nach russischem Recht erhebliche Konsequenzen haben. Im Falle einer Verurteilung könnten dem Journalisten demnach mehrere Jahre Haft drohen.
Zunächst gab es widersprüchliche Angaben darüber, ob bereits ein internationaler Haftbefehl vorlag. Später berichtete Tass jedoch, dass ein Moskauer Gericht einen Haftbefehl gegen Martens erlassen und eine internationale Fahndung veranlasst habe.
FAZ spricht von Einschüchterungsversuch
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ weist das Vorgehen Moskaus entschieden zurück. Nach Darstellung der Zeitung handelt es sich bei der Fahndung um einen Einschüchterungsversuch gegenüber einem deutschen Journalisten und der freien Presse.
Die FAZ erklärte, unabhängige Berichterstattung dürfe nicht durch strafrechtliche Drohungen behindert werden. Gleichzeitig räumte die Zeitung ein, dass die Formulierung der Frage von Martens missverständlich gewesen sei.
Damit prallen zwei unterschiedliche Sichtweisen aufeinander: Russland behandelt die Äußerung als möglichen strafbaren Aufruf, während die FAZ sie als missverständlich formulierte journalistische Frage einordnet.
Auch Berlin gerät in den Konflikt
Der Fall hat inzwischen auch eine deutsche Dimension. Die russische Botschaft in Berlin wandte sich nach Berichten an die deutsche Staatsanwaltschaft und bat um eine rechtliche Einschätzung zu den Äußerungen des Journalisten. Die Berliner Staatsanwaltschaft musste demnach prüfen, ob sich aus dem Vorgang ein Anfangsverdacht ergeben könnte.
Der Vorgang zeigt, wie schnell ein einzelner Satz eines Journalisten im angespannten Verhältnis zwischen Deutschland, Russland und der Ukraine zu einem diplomatischen und juristischen Konflikt werden kann.
Sorge um Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte das Vorgehen Moskaus deutlich. Nach Ansicht des Verbandes dürfe die Justiz nicht darüber entscheiden, welche Fragen Journalisten bei Pressekonferenzen stellen.
Der Verband warnte zudem vor einem möglichen Schauprozess gegen einen deutschen Journalisten in Russland und forderte die Bundesregierung auf, die Angelegenheit ernst zu nehmen.
Für Journalisten ist der Fall deshalb von besonderer Bedeutung: Einerseits besteht die Verantwortung, Fragen präzise und eindeutig zu formulieren. Andererseits stellt sich die Frage, ob eine missverständlich formulierte journalistische Frage die Grundlage für ein Strafverfahren und internationale Fahndungsmaßnahmen bilden sollte.
Ein neuer Streitpunkt im Verhältnis Berlin–Moskau
Der Fall Martens reiht sich in eine ohnehin stark belastete Beziehung zwischen Deutschland und Russland ein. Der Krieg in der Ukraine, gegenseitige politische Vorwürfe und zahlreiche Konflikte zwischen Moskau und westlichen Staaten haben das Verhältnis in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert.
Die Entscheidung russischer Behörden, gegen einen deutschen Journalisten strafrechtlich vorzugehen, verschärft diese Spannungen zusätzlich.
Unabhängig davon, wie man die ursprüngliche Frage des Journalisten bewertet, steht nun eine größere Frage im Mittelpunkt: Wie weit darf ein Staat gehen, wenn er sich durch Aussagen eines ausländischen Journalisten provoziert oder angegriffen fühlt?
Der Fall Michael Martens dürfte deshalb nicht nur juristische, sondern auch politische und medienrechtliche Folgen haben. Er zeigt erneut, wie eng Pressefreiheit, internationale Politik und die zunehmend angespannte Beziehung zwischen Russland und Deutschland miteinander verbunden sind.
