Während der Fußball-Europameisterschaft 2024 sorgte ein eigentlich unbeschwerter Partyklassiker erneut für Diskussionen und Polizeieinsätze. Im Mittelpunkt stand der Song „L’Amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino. Das Lied wurde von einigen Personen mit rechtsextremen Parolen verbunden, nachdem entsprechende Videos aus Deutschland öffentlich bekannt geworden waren.
Besonders große Aufmerksamkeit erhielt ein Vorfall auf Sylt. Dort waren junge Menschen auf einer Party dabei gefilmt worden, wie sie zu dem bekannten Lied eine ausländerfeindliche Parole sangen. Das Video löste bundesweit Empörung aus und führte dazu, dass Sicherheitsbehörden bei öffentlichen Veranstaltungen und Fußballfeiern verstärkt auf entsprechende Vorfälle achteten.
Polizei während der EM sensibilisiert
Auch in Berlin wurden Polizeibeamte im Vorfeld der Europameisterschaft auf mögliche Vorfälle im Zusammenhang mit dem Lied hingewiesen. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung erwarteten die Behörden, dass die umstrittene Parole auch an Veranstaltungsorten während der EM auftauchen könnte.
Das Thema war für die Polizei deshalb relevant, weil nicht allein das Abspielen des Liedes problematisch ist. Entscheidend ist vielmehr, welche zusätzlichen Handlungen oder Äußerungen damit verbunden werden. In einem konkreten Fall kann beispielsweise das Zeigen verfassungswidriger Symbole oder eine strafbare Äußerung zu einem Polizeieinsatz führen.
Vorfall in Berlin
Während der Europameisterschaft kam es in Berlin zu einem weiteren aufsehenerregenden Zwischenfall. Nach Angaben des Tagesspiegels nahm die Polizei am Theodor-Heuss-Platz einen Italien-Fan fest, nachdem er den Song abgespielt und gleichzeitig den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Der Fall zeigt, dass die Behörden zwischen dem normalen Abspielen eines bekannten Partyhits und möglichen strafbaren Begleithandlungen unterscheiden müssen.
Immer mehr dokumentierte Fälle
Nach Recherchen des NDR wurden bereits vor dem bekannten Sylt-Video zahlreiche Fälle registriert, bei denen die rechtsextreme Parole mit „L’Amour toujours“ verbunden wurde. Bis Anfang Juli 2024 wurden laut NDR insgesamt 389 Fälle medial oder polizeilich erfasst. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine vollständige Erfassung aller tatsächlichen Vorfälle.
Auch während der Fußball-EM tauchte das Phänomen an unterschiedlichen Orten auf – unter anderem bei Partys, in Schulen und rund um Fußballveranstaltungen. Die Verbreitung sorgte für eine breite öffentliche Debatte darüber, wie mit dem Lied und den damit verbundenen Parolen umzugehen ist.
Nicht jeder Vorfall ist automatisch eine Straftat
Gleichzeitig ist die rechtliche Situation nicht bei jedem Fall identisch. Das bloße Abspielen von „L’Amour toujours“ stellt für sich genommen keine Straftat dar. Entscheidend sind die konkreten Umstände eines Vorfalls und insbesondere die damit verbundenen Aussagen oder Gesten.
Auch der Tagesspiegel berichtete, dass entsprechende rassistische Gesänge nicht in jedem Fall automatisch strafbar sind. Die Strafbarkeit hängt unter anderem vom konkreten Inhalt, der Situation und den weiteren Umständen ab.
Damit entstand während der EM eine ungewöhnliche Situation: Ein international bekannter Partyhit wurde von vielen Menschen weiterhin völlig unpolitisch gehört, während Behörden gleichzeitig auf mögliche rechtsextreme Umdeutungen und damit verbundene Straftaten achten mussten.
Ein Partyhit wird zum Symbol einer Kontroverse
„L’Amour toujours“ war ursprünglich ein international erfolgreicher Dance-Song von Gigi D’Agostino. Erst durch die Verwendung einer fremden, rechtsextremen Parole bei verschiedenen Feiern wurde das Lied in Deutschland zunehmend mit dieser Kontroverse verbunden.
Die Debatte zeigte zugleich, wie schnell ein einzelner viraler Vorfall weitere Nachahmungen auslösen kann. Nach den Recherchen des NDR nahm die Zahl der bekannt gewordenen Fälle nach der großen medialen Aufmerksamkeit deutlich zu.
Während Millionen Menschen die Europameisterschaft friedlich feierten, mussten Polizei und Veranstalter daher zusätzlich auf mögliche Vorfälle mit politisch extremistischen Parolen achten.
Fazit
Die Ereignisse rund um „L’Amour toujours“ während der EM verdeutlichen, dass ein gewöhnlicher Partyhit durch eine veränderte Verwendung plötzlich zum Gegenstand einer politischen und rechtlichen Auseinandersetzung werden kann. Für die Behörden war insbesondere entscheidend, zwischen dem normalen Gebrauch des Liedes und konkreten strafbaren Handlungen zu unterscheiden.
Die dokumentierten Polizeieinsätze zeigen dabei vor allem, dass nicht der Song selbst im Mittelpunkt der Ermittlungen stand, sondern das Verhalten einzelner Personen im jeweiligen Zusammenhang.
