Berlin – Der politische Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und der AfD hat nach der hitzigen Generaldebatte im Deutschen Bundestag eine juristische Dimension erreicht. Auslöser ist eine Äußerung des Kanzlers zum Begriff „Remigration“, den Merz mit einer „ethnischen Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ in Verbindung brachte. Die AfD weist diesen Vorwurf zurück und hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Merz gestellt.
Heftige Auseinandersetzung im Bundestag
Die Kontroverse entwickelte sich während der Generaldebatte im Bundestag am 9. September 2026. Die Sitzung fand wenige Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt, bei der die AfD 43,8 Prozent der Stimmen erhielt und damit stärkste politische Kraft wurde. Die CDU kam auf 17,2 Prozent.
AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel griff die Bundesregierung und insbesondere Merz in ihrer Rede scharf an. Sie erklärte unter anderem, die Wähler in Sachsen-Anhalt hätten aus ihrer Sicht deutlich für einen politischen Wechsel votiert.
Merz reagierte seinerseits mit einer umfangreichen Kritik an der AfD. Dabei ging es nicht nur um Migration, sondern auch um die Haltung der Partei zu demokratischen Institutionen, zur Ukraine-Politik und zum Verhältnis zu Russland.
Das umstrittene Wort „Remigration“
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand der Begriff „Remigration“. Die AfD verwendet ihn unter anderem im Zusammenhang mit der Rückführung von Menschen, die nach ihrer Auffassung kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.
Merz stellte diesen Begriff in seiner Bundestagsrede jedoch in einen wesentlich weitergehenden Zusammenhang. Nach seiner Darstellung könne eine Politik, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe zur Ausreise bewegen wolle, erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Der Kanzler argumentierte zudem, dass Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland arbeiten und zum Funktionieren verschiedener Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche beitragen.
Die AfD weist die Darstellung des Kanzlers zurück. Der parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann erklärte gegenüber Reuters, die Partei verstehe unter „Remigration“ die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer nach Recht und Gesetz. Gleichzeitig weisen Medienberichte darauf hin, dass AfD-Politiker den Begriff in der Vergangenheit unterschiedlich weit ausgelegt haben.
AfD geht juristisch gegen Merz vor
Die politische Auseinandersetzung blieb nicht auf den Bundestag beschränkt. Nach Angaben des Deutschlandfunks stellte die AfD-Bundestagsfraktion am 10. September Strafanzeige gegen Friedrich Merz.
Die AfD begründet diesen Schritt mit dessen Äußerung, die Partei wolle eine „ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ betreiben. Die Fraktion sieht darin eine möglicherweise strafrechtlich relevante Äußerung und wirft dem Kanzler Verleumdung beziehungsweise eine ehrverletzende Darstellung der Partei vor.
Damit erhielt der ohnehin scharfe politische Konflikt eine zusätzliche juristische Ebene. Ob daraus tatsächlich ein strafrechtliches Verfahren entsteht, ist eine separate Frage und hängt von der weiteren rechtlichen Prüfung ab.
Historiker widersprechen Merz’ Formulierung
Auch außerhalb der AfD löste die Wortwahl des Bundeskanzlers eine Debatte aus.
Die von WELT zitierten Historiker Andreas Rödder und Michael Wolffsohn kritisierten beziehungsweise relativierten die Bezeichnung „ethnische Säuberung“. Beide verwiesen darauf, dass der historische Begriff insbesondere mit gewaltsamer Vertreibung verbunden sei. Rödder argumentierte, die migrationspolitischen Forderungen der AfD könnten politisch abgelehnt werden, seien aber nicht automatisch mit einer historischen „ethnischen Säuberung“ gleichzusetzen.
Andere Analysen beschäftigen sich dagegen ausführlich mit den verschiedenen Vorstellungen innerhalb der AfD zur sogenannten „Remigration“. Der Bayerische Rundfunk berichtete unter Berufung auf den Extremismusforscher Tom Mannewitz, dass bestimmte Forderungen innerhalb der Partei über die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen hinausgehen könnten. Dabei wird insbesondere auf frühere Aussagen einzelner AfD-Politiker verwiesen.
Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, warum der Begriff zu einem besonders umstrittenen Bestandteil der politischen Debatte geworden ist.
Bundestagssitzung wird mehrfach unterbrochen
Die Auseinandersetzung zwischen Merz und der AfD verlief während der Generaldebatte ausgesprochen laut. AfD-Abgeordnete unterbrachen die Rede des Kanzlers wiederholt mit Zwischenrufen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner griff deshalb ein und ermahnte die Abgeordneten. Sie verwies darauf, dass der Bundestag kein Ort für ein Verhalten wie auf einem Fußballplatz sei, und drohte bei weiteren Störungen mit dem Ausschluss von Abgeordneten aus dem Plenarsaal.
Damit wurde die Debatte nicht nur wegen ihrer politischen Inhalte, sondern auch wegen ihres ungewöhnlich konfrontativen Verlaufs zum Thema.
Migration bleibt politischer Streitpunkt
Die Auseinandersetzung macht deutlich, welche zentrale Rolle Migration inzwischen im politischen Wettbewerb in Deutschland spielt.
Merz versucht, zwischen unterschiedlichen Gruppen zu unterscheiden: Auf der einen Seite stehen Menschen, die in Deutschland arbeiten, dauerhaft bleiben dürfen und nach seiner Darstellung einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten. Auf der anderen Seite stehen Personen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, bei denen die Bundesregierung eine konsequentere Rückführung anstrebt.
Die AfD fordert dagegen eine deutlich umfassendere Veränderung der Migrationspolitik. Welche Personen unter den Begriff „Remigration“ fallen sollen, ist dabei Gegenstand anhaltender politischer und innerparteilicher Auseinandersetzungen.
Politischer Konflikt nach der Wahl in Sachsen-Anhalt
Die Ereignisse im Bundestag müssen auch vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt betrachtet werden. Der starke AfD-Erfolg erhöhte den politischen Druck auf die etablierten Parteien und führte innerhalb der CDU zu einer Diskussion über die Ursachen des schlechten Ergebnisses.
Merz räumte nach der Wahl Fehler und Defizite ein. In der anschließenden Bundestagsdebatte griff er die AfD jedoch gleichzeitig scharf an und stellte ihre politischen Ziele grundsätzlich infrage.
Die AfD wiederum wertete das Wahlergebnis als Signal für einen politischen Kurswechsel und griff die Bundesregierung wegen Migration, Energiepolitik, Staatsfinanzen und Außenpolitik an.
Ein Konflikt mit offenem Ausgang
Die Strafanzeige der AfD bedeutet zunächst nicht, dass ein Gericht festgestellt hätte, dass Merz eine Straftat begangen hat. Ebenso ist die Bezeichnung der AfD-Politik als „ethnische Säuberung“ eine politische Charakterisierung des Bundeskanzlers und keine gerichtliche Feststellung.
Fest steht jedoch: Der Streit hat sich innerhalb weniger Tage von einer parlamentarischen Auseinandersetzung zu einer juristisch relevanten Kontroverse ausgeweitet. Die weitere Entwicklung hängt nun unter anderem davon ab, wie die zuständigen Behörden mit der Strafanzeige umgehen.
Währenddessen bleibt die Debatte über Migration, Abschiebungen und „Remigration“ eines der konfliktträchtigsten politischen Themen in Deutschland. Die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs und die gegensätzlichen Positionen von Regierung und AfD dürften die politische Diskussion auch über die aktuelle Bundestagsdebatte hinaus prägen.
